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AGB

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Rechtsbeziehungen zwischen dem Einzelunternehmen ORBICA Creative Studio, Inhaber Yunus Emre Akdag, Fallnhauserhofstraße 10, 5400 Hallein, hello@orbica.at (nachfolgend „Agentur“) und dem Kunden (nachfolgend „Kunde“).

Geschäftsbeziehungen werden ausschließlich auf Grundlage dieser Bedingungen abgeschlossen. Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, die Agentur stimmt diesen ausdrücklich schriftlich zu. Abweichende oder ergänzende Klauseln anderer AGB werden auch dann nicht Vertragsbestandteil, wenn sie bekannt sind. Ein Widerspruch der Agentur in anderer Form ist nicht erforderlich.

Die Leistungen der Agentur erfolgen freibleibend. Verbindlich sind nur schriftlich erteilte Aufträge, Angebote, Auftragsbestätigungen, Verträge oder Änderungswünsche.

Im Konfliktfall zwischen einem Angebot, allgemeinen oder projektspezifischen Dokumenten, einem Agenturvertrag und diesen AGB gilt die vorgenannte Reihenfolge.

Änderungen dieser Bedingungen werden dem Kunden mitgeteilt und gelten als angenommen, sofern kein schriftlicher Widerspruch innerhalb von 14 Tagen erfolgt. Der Kunde wird über die Änderung, deren Inhalte und die Folgen eines Schweigens ausdrücklich informiert. Dies gilt nicht für wesentliche Änderungen der Leistungen oder Entgelte.

Schutz von Konzepten und Ideen

Sobald der Kunde die Agentur zur Entwicklung eines Konzepts auffordert und die Agentur dies aufnimmt, entsteht ein Vertragsverhältnis („Pitching-Vertrag“), das ebenfalls diesen Bedingungen unterliegt.

Der Kunde erkennt an, dass bereits mit der Konzeption kostenaufwändige Vorleistungen durch die Agentur erbracht werden, auch wenn noch keine Zahlungspflicht besteht.

Linguistische und grafische Teile des Konzepts sind bei hinreichender Schöpfungshöhe urheberrechtlich geschützt. Eine Nutzung ohne Zustimmung der Agentur ist unzulässig.

Ideen, die keine Schöpfungshöhe erreichen, sind dennoch geschäftlich verwertbar und Bestandteil der Marketingstrategie. Dazu zählen insbesondere Slogans, Texte, Grafiken, Illustrationen, Werbemittel, Kampagnenideen, Kommunikationsansätze, Markenideen und Social-Media-Konzepte. Eine wirtschaftliche Nutzung außerhalb eines Hauptvertrags ist untersagt.

Wenn der Kunde meint, eine Idee sei bereits vorgelegt worden, muss er dies innerhalb von 14 Tagen nach Präsentation schriftlich belegen. Ansonsten gilt die Idee als neu durch die Agentur erbracht. Bei Nutzung wird eine honorarwürdige Leistung vermutet. Eine Freistellung davon ist durch Zahlung eines angemessenen Entgelts möglich.

Leistungsumfang

Der verbindliche Leistungsumfang ergibt sich aus der schriftlichen Auftragsbestätigung, dem Angebot, dem Vertrag oder einer schriftlichen Leistungsbeschreibung. Spätere Änderungen bedürfen der schriftlichen Zustimmung.

Innerhalb des definierten Rahmens hat die Agentur kreative Freiheit. Gestalterische, strategische und redaktionelle Entscheidungen liegen im fachlichen Ermessen der Agentur, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.

Leistungen, die nicht ausdrücklich im Angebot, Vertrag oder in der schriftlichen Leistungsbeschreibung enthalten sind, gelten als Zusatzleistungen und werden gesondert verrechnet.

Der Kunde hat erbrachte Leistungen, insbesondere Entwürfe, Mockups, Wireframes, Grafiken, Templates, Texte, Fotos, Videos, Layouts, Webseiten oder sonstige Arbeitsergebnisse zeitnah zu prüfen und freizugeben. Verzögerungen auf Kundenseite entbinden die Agentur von Terminverpflichtungen.

Sofern der Kunde innerhalb von 14 Tagen nach Übergabe keine schriftlichen Mängel meldet, gelten die Leistungen als vollständig abgenommen.

Markenidentität & Branding

Die Agentur erbringt Leistungen in den Bereichen Markenstrategie, Markenidentität, Positionierung, Corporate Design, Naming, Rebranding, Kampagnenentwicklung und verwandten Kreativleistungen.

Die Entwicklung von Markenidentitäten, Strategien, Konzepten und Designs basiert auf kreativen und subjektiven Entscheidungen. Ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg, Marktanteil, Umsatzanstieg, Bekanntheitsgrad oder sonstiges Geschäftsergebnis wird nicht geschuldet.

Sämtliche Entwürfe, Konzepte, Strategien, Markenarchitekturen, Slogans, Namensvorschläge, Corporate-Identity-Systeme und Präsentationen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Agentur.

Nicht umgesetzte oder nicht bezahlte Konzepte dürfen vom Kunden weder selbst noch durch Dritte verwendet, weiterentwickelt oder wirtschaftlich genutzt werden.

Web- & Digitaldesign

Die Agentur erstellt Webseiten, Landingpages, Onlineshops, digitale Auftritte und vergleichbare digitale Anwendungen auf Basis der vom Kunden bereitgestellten Informationen.

Der Kunde ist für die rechtliche Prüfung sämtlicher Inhalte selbst verantwortlich, insbesondere hinsichtlich Datenschutz, Impressum, Bildrechten, Produktbeschreibungen, Pflichtinformationen, Wettbewerbsrecht und sonstiger gesetzlicher Anforderungen.

Die Agentur übernimmt keine Haftung für Suchmaschinenrankings, Besucherzahlen, Conversion-Raten, Umsätze, technische Änderungen durch Drittanbieter, Hosting-Ausfälle, Domain-Probleme, Plugin-Fehler, Softwarefehler Dritter oder Änderungen externer Plattformen.

Nach schriftlicher Freigabe oder Veröffentlichung gilt eine Webseite als abgenommen, sofern der Kunde nicht innerhalb von 14 Tagen schriftlich konkrete Mängel meldet.

Spätere Änderungswünsche, zusätzliche Unterseiten, neue Funktionen, technische Erweiterungen, Inhaltsänderungen oder nachträgliche Anpassungen stellen Zusatzleistungen dar und werden gesondert verrechnet.

Hosting-, Domain-, Plugin-, Lizenz-, Wartungs-, Sicherheits- oder Supportkosten sind nur dann Bestandteil der Leistung, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

Grafikdesign

Grafikdesignleistungen umfassen insbesondere Logos, Drucksorten, Werbemittel, Verpackungen, Beschriftungen, Illustrationen, Anzeigen, Social-Media-Grafiken, Eventdesigns und vergleichbare Leistungen.

Sofern nicht anders schriftlich vereinbart, sind maximal zwei Korrekturschleifen pro Projekt enthalten. Weitere Änderungen, zusätzliche Varianten, neue Formate oder nachträgliche Anpassungen gelten als Zusatzleistungen.

Druck-, Produktions-, Material-, Versand-, Montage- oder Fremdkosten sind nicht Bestandteil des Designhonorars und werden gesondert verrechnet.

Für Druckfehler, Farbabweichungen, Materialabweichungen oder Produktionsmängel von Drittanbietern haftet die Agentur nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz.

Vom Kunden freigegebene Druckdaten gelten als verbindlich. Nach Freigabe trägt der Kunde die Verantwortung für Inhalte, Schreibfehler, Daten, Formate und Druckfreigaben.

Social Media Management

Die Agentur erbringt Social-Media-Leistungen projektbezogen, etwa für Veranstaltungen, Kampagnen oder einzelne Aktionen, oder im Rahmen einer laufenden monatlichen Betreuung.

Sofern keine abweichende schriftliche Vereinbarung besteht, entscheidet die Agentur nach eigenem fachlichen Ermessen über Veröffentlichungsfrequenz, Veröffentlichungszeitpunkte, Content-Arten, Kommunikationsstrategie, Kampagnenstruktur, Werbemaßnahmen, Kooperationen und Collab-Posts.

Die Agentur schuldet kein bestimmtes wirtschaftliches Ergebnis. Insbesondere werden keine Reichweiten, Followerzahlen, Interaktionen, Anfragen, Verkäufe, Umsätze oder sonstige wirtschaftliche Erfolge garantiert.

Der Kunde erkennt ausdrücklich an, dass Social-Media-Marketing langfristige Maßnahmen erfordert und Ergebnisse häufig erst nach mehreren Monaten sichtbar werden. Ein ausbleibender oder verzögerter Erfolg stellt keinen Mangel der Leistung dar.

Änderungen von Algorithmen, Plattformregeln, technischen Funktionen, Reichweitenmechanismen oder Werberichtlinien liegen außerhalb des Einflussbereiches der Agentur.

Die Agentur weist ausdrücklich auf die AGB und Richtlinien von Social-Media-Plattformen hin. Inhalte können durch Plattformen eingeschränkt, gelöscht, abgelehnt oder in ihrer Reichweite reduziert werden. Die Agentur haftet nicht für solche Maßnahmen.

Die Agentur ist berechtigt, Inhalte selbst zu produzieren oder Inhalte Dritter strategisch einzusetzen. Dies umfasst insbesondere Collab-Posts, Kooperationen, Influencer-Marketing, User-Generated-Content sowie vom Kunden bereitgestellte Inhalte.

Die Agentur ist nicht verpflichtet, sämtliche Inhalte selbst zu erstellen oder ausschließlich selbst produzierte Inhalte zu veröffentlichen.

Vom Kunden bereitgestellte Fotos, Videos, Texte oder sonstige Inhalte können durch die Agentur geprüft, bearbeitet, gekürzt, angepasst, strategisch eingeordnet oder aus sachlichen bzw. strategischen Gründen nicht veröffentlicht werden.

Der Kunde verpflichtet sich, während einer laufenden Betreuung wesentliche Veröffentlichungen, Kampagnen, Gewinnspiele, Werbeanzeigen, strategische Änderungen oder öffentliche Reaktionen vorab mit der Agentur abzustimmen.

Eigenständige Aktivitäten des Kunden auf betreuten Social-Media-Kanälen, insbesondere Postings, Storys, Reels, Kommentare, Likes, Nachrichten, Änderungen an Profilinformationen, Löschungen oder sonstige Eingriffe, können die vereinbarte Strategie beeinträchtigen. Für daraus entstehende Auswirkungen, Leistungseinbußen, Zielabweichungen oder Reputationsschäden übernimmt die Agentur keine Haftung.

Der Kunde kann Zugang zu den eigenen Social-Media-Kanälen behalten. Dieser Zugang berechtigt jedoch nicht dazu, ohne Abstimmung in laufende Strategien, Kampagnen oder Veröffentlichungspläne einzugreifen, sofern eine laufende Betreuung durch die Agentur besteht.

Bei laufenden monatlichen Betreuungsverträgen erfolgt die Verrechnung monatlich im Voraus, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.

Kündigungen beenden den laufenden Abrechnungsmonat nicht. Die Agentur ist berechtigt, die vereinbarten Leistungen bis zum Ende des laufenden Monats weiter zu erbringen und vollständig zu verrechnen.

Eine teilweise Inanspruchnahme oder ein Verzicht des Kunden auf einzelne Leistungen führt nicht zu einer Reduktion der vereinbarten Vergütung.

Übliche Social-Media-Grafiken, Story-Vorlagen und Content-Designs für die laufende Betreuung sind im jeweiligen Betreuungspaket enthalten.

Grafikdesignleistungen außerhalb der laufenden Social-Media-Betreuung, insbesondere Logos, Corporate Design, Drucksorten, Beschriftungen, Event-Brandings, Verpackungsdesigns, Speisekarten, Plakate, Flyer oder vergleichbare Leistungen, werden gesondert verrechnet.

Foto- & Videografie

Die Agentur erbringt Leistungen in den Bereichen Fotografie, Videografie, Content-Produktion, Schnitt, Farbkorrektur, Retusche, Audio-Bearbeitung und verwandten Produktionsleistungen.

Die Agentur ist bei der kreativen Umsetzung von Foto- und Videoaufnahmen frei, sofern nicht ausdrücklich schriftlich ein bestimmter Stil, Ablauf oder Umfang vereinbart wurde.

Der Kunde hat erforderliche Freigaben rechtzeitig zu erteilen, vereinbarte Termine einzuhalten und notwendige Personen, Produkte, Locations, Zugänge oder Informationen bereitzustellen.

Witterungsbedingungen, Lichtverhältnisse, technische Umstände, Verfügbarkeit von Personen, Locations, Produkten oder Genehmigungen können Einfluss auf das Ergebnis nehmen. Daraus resultierende Abweichungen stellen keinen Mangel dar, sofern die Agentur diese nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht hat.

Die Auswahl der final bearbeiteten Fotos, Videos, Sequenzen, Schnitte und Motive liegt im fachlichen Ermessen der Agentur, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.

Rohmaterialien, nicht ausgewählte Fotos, ungeschnittene Videos, RAW-Dateien oder sonstige Produktionsdaten sind nicht Bestandteil der vereinbarten Leistung.

Projektdateien, Rohdaten & Quelldateien

Offene Arbeitsdateien, Projektdateien, Quelldateien, RAW-Dateien, Adobe Illustrator-, Photoshop-, InDesign-, Lightroom-, Premiere-Projekte, After-Effects-Projekte, CapCut-Projekte sowie vergleichbare Produktionsdaten sind nicht Bestandteil der vereinbarten Leistung.

Diese verbleiben ausschließlich im Eigentum der Agentur.

Eine Herausgabe erfolgt nur bei ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung und gegen gesonderte Vergütung.

Die Übergabe finaler Dateien bedeutet nicht die Übergabe offener Projektdateien oder uneingeschränkter Bearbeitungsrechte.

Mitwirkungspflichten des Kunden

Der Kunde stellt alle zur Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Inhalte, Zugänge, Zugangsdaten, Materialien, Freigaben und Entscheidungen rechtzeitig und vollständig zur Verfügung.

Mehraufwand durch fehlerhafte, unvollständige, verspätete oder ungeeignete Daten trägt der Kunde.

Der Kunde garantiert, dass bereitgestellte Materialien frei von Rechten Dritter sind oder die erforderlichen Nutzungsrechte vorliegen. Der Kunde stellt die Agentur von allen Ansprüchen Dritter frei, die aus vom Kunden bereitgestellten Inhalten entstehen.

Verzögerungen, die durch verspätete Mitwirkung des Kunden entstehen, verlängern vereinbarte Fristen angemessen.

Leistungen Dritter

Die Agentur kann Leistungen selbst, durch Dritte im eigenen Namen oder im Namen des Kunden erbringen lassen. Die Auswahl erfolgt sorgfältig.

Kosten für Leistungen Dritter, insbesondere Druckereien, Hostinganbieter, Fotografen, Videografen, Sprecher, Models, Influencer, Programmierer, Texter, Lizenzanbieter oder sonstige Dienstleister, werden dem Kunden gesondert verrechnet, sofern sie nicht ausdrücklich im Angebot enthalten sind.

Verpflichtungen gegenüber Dritten, die dem Kunden mitgeteilt wurden, gelten auch nach Vertragsende weiter.

Termine

Liefertermine sind nur bei ausdrücklicher schriftlicher Bestätigung verbindlich.

Verspätungen durch Kundenseite, höhere Gewalt, Krankheit, technische Störungen, Plattformausfälle, Verzögerungen Dritter oder sonstige Umstände außerhalb des Einflussbereichs der Agentur führen zu einer angemessenen Fristverlängerung.

Ein Rücktritt bei Verzug ist nur nach schriftlicher Setzung einer angemessenen Nachfrist von mindestens 14 Tagen möglich.

Schadensersatz wegen Verzuges ist nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz möglich.

Kündigung

Die Agentur kann aus wichtigem Grund fristlos kündigen, insbesondere bei Zahlungsverzug, mangelnder Mitwirkung, Vertrauensverlust, rechtswidrigen oder rufschädigenden Kundenanforderungen, Eröffnung eines Insolvenzverfahrens oder wiederholter Missachtung vereinbarter Abläufe.

Der Kunde kann bei schwerwiegender Pflichtverletzung der Agentur kündigen, wenn diese nicht binnen 14 Tagen nach schriftlicher Aufforderung behoben wird.

Bereits erbrachte Leistungen, begonnene Arbeiten, reservierte Termine, beauftragte Drittkosten und entstandener Aufwand sind im Falle einer Kündigung zu vergüten.

Vergütung

Die Vergütung ergibt sich aus dem Angebot, Vertrag, der Auftragsbestätigung oder der schriftlichen Leistungsbeschreibung.

Alle Preise verstehen sich, sofern nicht anders angegeben, netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.

Fälligkeit: 14 Tage ab Rechnungsdatum, ohne Abzug, sofern auf der Rechnung oder im Angebot keine andere Zahlungsfrist angegeben ist.

Kostenvoranschläge sind unverbindlich. Nicht umgesetzte Leistungen bleiben geistiges Eigentum der Agentur.

Eigentumsvorbehalt und Nutzungsrechte bestehen bis zur vollständigen Bezahlung.

Zahlungsverzug

Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Bestimmungen des österreichischen Rechts, insbesondere des Unternehmensgesetzbuches (UGB), sofern es sich um ein Unternehmergeschäft handelt.

Bei Geschäften zwischen Unternehmern ist die Agentur berechtigt, gesetzliche Verzugszinsen in Höhe von 9,2 Prozentpunkten über dem jeweils geltenden Basiszinssatz zu verrechnen, sofern der Zahlungsverzug vom Kunden zu vertreten ist.

Ist der Zahlungsverzug vom Kunden nicht zu vertreten oder handelt es sich nicht um ein Unternehmergeschäft, gelten die gesetzlichen Verzugszinsen nach den jeweils anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen.

Die Agentur ist berechtigt, eine gesetzliche Betreibungskostenpauschale in Höhe von EUR 40,00 sowie darüber hinausgehende angemessene und notwendige Mahn-, Inkasso- und Rechtsanwaltskosten geltend zu machen.

Die Agentur ist bei Zahlungsverzug berechtigt, laufende Leistungen bis zur vollständigen Begleichung sämtlicher offener Forderungen auszusetzen.

Weitere Verträge oder offene Leistungen können bei Zahlungsverzug zur sofortigen Zahlung fällig gestellt werden.

Die Geltendmachung weiterer Schadenersatzansprüche bleibt ausdrücklich vorbehalten.

Urheberrechte & Lizenzen

Alle Leistungen der Agentur sind urheberrechtlich geschützt, sofern sie die dafür erforderliche Schöpfungshöhe erreichen. Dies gilt insbesondere für Konzepte, Designs, Texte, Fotos, Videos, Grafiken, Layouts, Strategien, Kampagnen und digitale Arbeiten.

Nutzungsrechte entstehen erst nach vollständiger Bezahlung sämtlicher offener Forderungen aus dem jeweiligen Auftrag.

Bis zur vollständigen Bezahlung ist eine Nutzung, Veröffentlichung, Weitergabe, Veränderung oder wirtschaftliche Verwertung der Leistungen nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung der Agentur zulässig.

Weitergabe, Bearbeitung, Veränderung oder Nutzung durch Dritte bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung der Agentur.

Nutzungsrechte können territorial, zeitlich, inhaltlich und medial beschränkt vergeben werden. Ohne ausdrückliche schriftliche Regelung gelten Nutzungsrechte ausschließlich für Österreich und für den vereinbarten Zweck.

Eine Übertragung von Nutzungsrechten auf Dritte ist ohne schriftliche Zustimmung der Agentur unzulässig.

Kennzeichnung und Referenz

Die Agentur darf auf allen Werbemitteln und -maßnahmen als Urheber genannt werden, sofern dies branchenüblich und zumutbar ist.

Die Agentur darf Kundennamen, Logos, Projektergebnisse, Screenshots, Fotos, Videos, Designs und sonstige Arbeitsergebnisse als Referenz verwenden. Dies umfasst digitale und gedruckte Arbeiten sowie Veröffentlichungen auf Webseiten, Social-Media-Kanälen, Präsentationen und Portfolios der Agentur.

Gewährleistung

Mängel sind binnen 8 Tagen ab Übergabe schriftlich und konkret zu melden. Verdeckte Mängel sind binnen 8 Tagen nach Entdeckung schriftlich zu melden.

Nach Ablauf dieser Fristen gilt die Leistung als genehmigt.

Die Agentur hat das Recht auf Nachbesserung. Ist eine Nachbesserung unmöglich oder unzumutbar, kann der Kunde nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen Preisminderung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.

Eine Frist zur Nachbesserung muss mindestens 14 Tage betragen.

Geschmackliche, subjektive oder strategische Abweichungen stellen keinen Mangel dar, sofern die Leistung dem vereinbarten Leistungsumfang entspricht.

Haftung

Die Haftung der Agentur besteht nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz.

Keine Haftung besteht für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden, Folgeschäden, Reputationsschäden, Datenverluste, Plattformänderungen, Rechtsverletzungen durch Kundendaten oder Ansprüche Dritter aufgrund vom Kunden bereitgestellter Inhalte.

Die Agentur haftet nicht für Entscheidungen, Veröffentlichungen, Änderungen oder Handlungen des Kunden, die ohne vorherige Abstimmung mit der Agentur erfolgen.

Schriftform & Salvatorische Klausel

Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Mündliche Nebenabreden sind unwirksam.

Sollte eine Klausel dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung gilt als durch eine wirksame Bestimmung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck möglichst nahekommt.

Rechtswahl & Gerichtsstand

Es gilt österreichisches Recht.

Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, das sachlich zuständige Gericht in Salzburg.

Stand: Juli 2025

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Rechtsbeziehungen zwischen dem Einzelunternehmen ORBICA Creative Studio, Inhaber Yunus Emre Akdag, Fallnhauserhofstraße 10, 5400 Hallein, hello@orbica.at (nachfolgend „Agentur“) und dem Kunden (nachfolgend „Kunde“).

Geschäftsbeziehungen werden ausschließlich auf Grundlage dieser Bedingungen abgeschlossen. Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, die Agentur stimmt diesen ausdrücklich schriftlich zu. Abweichende oder ergänzende Klauseln anderer AGB werden auch dann nicht Vertragsbestandteil, wenn sie bekannt sind. Ein Widerspruch der Agentur in anderer Form ist nicht erforderlich.

Die Leistungen der Agentur erfolgen freibleibend. Verbindlich sind nur schriftlich erteilte Aufträge, Angebote, Auftragsbestätigungen, Verträge oder Änderungswünsche.

Im Konfliktfall zwischen einem Angebot, allgemeinen oder projektspezifischen Dokumenten, einem Agenturvertrag und diesen AGB gilt die vorgenannte Reihenfolge.

Änderungen dieser Bedingungen werden dem Kunden mitgeteilt und gelten als angenommen, sofern kein schriftlicher Widerspruch innerhalb von 14 Tagen erfolgt. Der Kunde wird über die Änderung, deren Inhalte und die Folgen eines Schweigens ausdrücklich informiert. Dies gilt nicht für wesentliche Änderungen der Leistungen oder Entgelte.

Schutz von Konzepten und Ideen

Sobald der Kunde die Agentur zur Entwicklung eines Konzepts auffordert und die Agentur dies aufnimmt, entsteht ein Vertragsverhältnis („Pitching-Vertrag“), das ebenfalls diesen Bedingungen unterliegt.

Der Kunde erkennt an, dass bereits mit der Konzeption kostenaufwändige Vorleistungen durch die Agentur erbracht werden, auch wenn noch keine Zahlungspflicht besteht.

Linguistische und grafische Teile des Konzepts sind bei hinreichender Schöpfungshöhe urheberrechtlich geschützt. Eine Nutzung ohne Zustimmung der Agentur ist unzulässig.

Ideen, die keine Schöpfungshöhe erreichen, sind dennoch geschäftlich verwertbar und Bestandteil der Marketingstrategie. Dazu zählen insbesondere Slogans, Texte, Grafiken, Illustrationen, Werbemittel, Kampagnenideen, Kommunikationsansätze, Markenideen und Social-Media-Konzepte. Eine wirtschaftliche Nutzung außerhalb eines Hauptvertrags ist untersagt.

Wenn der Kunde meint, eine Idee sei bereits vorgelegt worden, muss er dies innerhalb von 14 Tagen nach Präsentation schriftlich belegen. Ansonsten gilt die Idee als neu durch die Agentur erbracht. Bei Nutzung wird eine honorarwürdige Leistung vermutet. Eine Freistellung davon ist durch Zahlung eines angemessenen Entgelts möglich.

Leistungsumfang

Der verbindliche Leistungsumfang ergibt sich aus der schriftlichen Auftragsbestätigung, dem Angebot, dem Vertrag oder einer schriftlichen Leistungsbeschreibung. Spätere Änderungen bedürfen der schriftlichen Zustimmung.

Innerhalb des definierten Rahmens hat die Agentur kreative Freiheit. Gestalterische, strategische und redaktionelle Entscheidungen liegen im fachlichen Ermessen der Agentur, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.

Leistungen, die nicht ausdrücklich im Angebot, Vertrag oder in der schriftlichen Leistungsbeschreibung enthalten sind, gelten als Zusatzleistungen und werden gesondert verrechnet.

Der Kunde hat erbrachte Leistungen, insbesondere Entwürfe, Mockups, Wireframes, Grafiken, Templates, Texte, Fotos, Videos, Layouts, Webseiten oder sonstige Arbeitsergebnisse zeitnah zu prüfen und freizugeben. Verzögerungen auf Kundenseite entbinden die Agentur von Terminverpflichtungen.

Sofern der Kunde innerhalb von 14 Tagen nach Übergabe keine schriftlichen Mängel meldet, gelten die Leistungen als vollständig abgenommen.

Markenidentität & Branding

Die Agentur erbringt Leistungen in den Bereichen Markenstrategie, Markenidentität, Positionierung, Corporate Design, Naming, Rebranding, Kampagnenentwicklung und verwandten Kreativleistungen.

Die Entwicklung von Markenidentitäten, Strategien, Konzepten und Designs basiert auf kreativen und subjektiven Entscheidungen. Ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg, Marktanteil, Umsatzanstieg, Bekanntheitsgrad oder sonstiges Geschäftsergebnis wird nicht geschuldet.

Sämtliche Entwürfe, Konzepte, Strategien, Markenarchitekturen, Slogans, Namensvorschläge, Corporate-Identity-Systeme und Präsentationen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Agentur.

Nicht umgesetzte oder nicht bezahlte Konzepte dürfen vom Kunden weder selbst noch durch Dritte verwendet, weiterentwickelt oder wirtschaftlich genutzt werden.

Web- & Digitaldesign

Die Agentur erstellt Webseiten, Landingpages, Onlineshops, digitale Auftritte und vergleichbare digitale Anwendungen auf Basis der vom Kunden bereitgestellten Informationen.

Der Kunde ist für die rechtliche Prüfung sämtlicher Inhalte selbst verantwortlich, insbesondere hinsichtlich Datenschutz, Impressum, Bildrechten, Produktbeschreibungen, Pflichtinformationen, Wettbewerbsrecht und sonstiger gesetzlicher Anforderungen.

Die Agentur übernimmt keine Haftung für Suchmaschinenrankings, Besucherzahlen, Conversion-Raten, Umsätze, technische Änderungen durch Drittanbieter, Hosting-Ausfälle, Domain-Probleme, Plugin-Fehler, Softwarefehler Dritter oder Änderungen externer Plattformen.

Nach schriftlicher Freigabe oder Veröffentlichung gilt eine Webseite als abgenommen, sofern der Kunde nicht innerhalb von 14 Tagen schriftlich konkrete Mängel meldet.

Spätere Änderungswünsche, zusätzliche Unterseiten, neue Funktionen, technische Erweiterungen, Inhaltsänderungen oder nachträgliche Anpassungen stellen Zusatzleistungen dar und werden gesondert verrechnet.

Hosting-, Domain-, Plugin-, Lizenz-, Wartungs-, Sicherheits- oder Supportkosten sind nur dann Bestandteil der Leistung, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

Grafikdesign

Grafikdesignleistungen umfassen insbesondere Logos, Drucksorten, Werbemittel, Verpackungen, Beschriftungen, Illustrationen, Anzeigen, Social-Media-Grafiken, Eventdesigns und vergleichbare Leistungen.

Sofern nicht anders schriftlich vereinbart, sind maximal zwei Korrekturschleifen pro Projekt enthalten. Weitere Änderungen, zusätzliche Varianten, neue Formate oder nachträgliche Anpassungen gelten als Zusatzleistungen.

Druck-, Produktions-, Material-, Versand-, Montage- oder Fremdkosten sind nicht Bestandteil des Designhonorars und werden gesondert verrechnet.

Für Druckfehler, Farbabweichungen, Materialabweichungen oder Produktionsmängel von Drittanbietern haftet die Agentur nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz.

Vom Kunden freigegebene Druckdaten gelten als verbindlich. Nach Freigabe trägt der Kunde die Verantwortung für Inhalte, Schreibfehler, Daten, Formate und Druckfreigaben.

Social Media Management

Die Agentur erbringt Social-Media-Leistungen projektbezogen, etwa für Veranstaltungen, Kampagnen oder einzelne Aktionen, oder im Rahmen einer laufenden monatlichen Betreuung.

Sofern keine abweichende schriftliche Vereinbarung besteht, entscheidet die Agentur nach eigenem fachlichen Ermessen über Veröffentlichungsfrequenz, Veröffentlichungszeitpunkte, Content-Arten, Kommunikationsstrategie, Kampagnenstruktur, Werbemaßnahmen, Kooperationen und Collab-Posts.

Die Agentur schuldet kein bestimmtes wirtschaftliches Ergebnis. Insbesondere werden keine Reichweiten, Followerzahlen, Interaktionen, Anfragen, Verkäufe, Umsätze oder sonstige wirtschaftliche Erfolge garantiert.

Der Kunde erkennt ausdrücklich an, dass Social-Media-Marketing langfristige Maßnahmen erfordert und Ergebnisse häufig erst nach mehreren Monaten sichtbar werden. Ein ausbleibender oder verzögerter Erfolg stellt keinen Mangel der Leistung dar.

Änderungen von Algorithmen, Plattformregeln, technischen Funktionen, Reichweitenmechanismen oder Werberichtlinien liegen außerhalb des Einflussbereiches der Agentur.

Die Agentur weist ausdrücklich auf die AGB und Richtlinien von Social-Media-Plattformen hin. Inhalte können durch Plattformen eingeschränkt, gelöscht, abgelehnt oder in ihrer Reichweite reduziert werden. Die Agentur haftet nicht für solche Maßnahmen.

Die Agentur ist berechtigt, Inhalte selbst zu produzieren oder Inhalte Dritter strategisch einzusetzen. Dies umfasst insbesondere Collab-Posts, Kooperationen, Influencer-Marketing, User-Generated-Content sowie vom Kunden bereitgestellte Inhalte.

Die Agentur ist nicht verpflichtet, sämtliche Inhalte selbst zu erstellen oder ausschließlich selbst produzierte Inhalte zu veröffentlichen.

Vom Kunden bereitgestellte Fotos, Videos, Texte oder sonstige Inhalte können durch die Agentur geprüft, bearbeitet, gekürzt, angepasst, strategisch eingeordnet oder aus sachlichen bzw. strategischen Gründen nicht veröffentlicht werden.

Der Kunde verpflichtet sich, während einer laufenden Betreuung wesentliche Veröffentlichungen, Kampagnen, Gewinnspiele, Werbeanzeigen, strategische Änderungen oder öffentliche Reaktionen vorab mit der Agentur abzustimmen.

Eigenständige Aktivitäten des Kunden auf betreuten Social-Media-Kanälen, insbesondere Postings, Storys, Reels, Kommentare, Likes, Nachrichten, Änderungen an Profilinformationen, Löschungen oder sonstige Eingriffe, können die vereinbarte Strategie beeinträchtigen. Für daraus entstehende Auswirkungen, Leistungseinbußen, Zielabweichungen oder Reputationsschäden übernimmt die Agentur keine Haftung.

Der Kunde kann Zugang zu den eigenen Social-Media-Kanälen behalten. Dieser Zugang berechtigt jedoch nicht dazu, ohne Abstimmung in laufende Strategien, Kampagnen oder Veröffentlichungspläne einzugreifen, sofern eine laufende Betreuung durch die Agentur besteht.

Bei laufenden monatlichen Betreuungsverträgen erfolgt die Verrechnung monatlich im Voraus, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.

Kündigungen beenden den laufenden Abrechnungsmonat nicht. Die Agentur ist berechtigt, die vereinbarten Leistungen bis zum Ende des laufenden Monats weiter zu erbringen und vollständig zu verrechnen.

Eine teilweise Inanspruchnahme oder ein Verzicht des Kunden auf einzelne Leistungen führt nicht zu einer Reduktion der vereinbarten Vergütung.

Übliche Social-Media-Grafiken, Story-Vorlagen und Content-Designs für die laufende Betreuung sind im jeweiligen Betreuungspaket enthalten.

Grafikdesignleistungen außerhalb der laufenden Social-Media-Betreuung, insbesondere Logos, Corporate Design, Drucksorten, Beschriftungen, Event-Brandings, Verpackungsdesigns, Speisekarten, Plakate, Flyer oder vergleichbare Leistungen, werden gesondert verrechnet.

Foto- & Videografie

Die Agentur erbringt Leistungen in den Bereichen Fotografie, Videografie, Content-Produktion, Schnitt, Farbkorrektur, Retusche, Audio-Bearbeitung und verwandten Produktionsleistungen.

Die Agentur ist bei der kreativen Umsetzung von Foto- und Videoaufnahmen frei, sofern nicht ausdrücklich schriftlich ein bestimmter Stil, Ablauf oder Umfang vereinbart wurde.

Der Kunde hat erforderliche Freigaben rechtzeitig zu erteilen, vereinbarte Termine einzuhalten und notwendige Personen, Produkte, Locations, Zugänge oder Informationen bereitzustellen.

Witterungsbedingungen, Lichtverhältnisse, technische Umstände, Verfügbarkeit von Personen, Locations, Produkten oder Genehmigungen können Einfluss auf das Ergebnis nehmen. Daraus resultierende Abweichungen stellen keinen Mangel dar, sofern die Agentur diese nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht hat.

Die Auswahl der final bearbeiteten Fotos, Videos, Sequenzen, Schnitte und Motive liegt im fachlichen Ermessen der Agentur, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.

Rohmaterialien, nicht ausgewählte Fotos, ungeschnittene Videos, RAW-Dateien oder sonstige Produktionsdaten sind nicht Bestandteil der vereinbarten Leistung.

Projektdateien, Rohdaten & Quelldateien

Offene Arbeitsdateien, Projektdateien, Quelldateien, RAW-Dateien, Adobe Illustrator-, Photoshop-, InDesign-, Lightroom-, Premiere-Projekte, After-Effects-Projekte, CapCut-Projekte sowie vergleichbare Produktionsdaten sind nicht Bestandteil der vereinbarten Leistung.

Diese verbleiben ausschließlich im Eigentum der Agentur.

Eine Herausgabe erfolgt nur bei ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung und gegen gesonderte Vergütung.

Die Übergabe finaler Dateien bedeutet nicht die Übergabe offener Projektdateien oder uneingeschränkter Bearbeitungsrechte.

Mitwirkungspflichten des Kunden

Der Kunde stellt alle zur Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Inhalte, Zugänge, Zugangsdaten, Materialien, Freigaben und Entscheidungen rechtzeitig und vollständig zur Verfügung.

Mehraufwand durch fehlerhafte, unvollständige, verspätete oder ungeeignete Daten trägt der Kunde.

Der Kunde garantiert, dass bereitgestellte Materialien frei von Rechten Dritter sind oder die erforderlichen Nutzungsrechte vorliegen. Der Kunde stellt die Agentur von allen Ansprüchen Dritter frei, die aus vom Kunden bereitgestellten Inhalten entstehen.

Verzögerungen, die durch verspätete Mitwirkung des Kunden entstehen, verlängern vereinbarte Fristen angemessen.

Leistungen Dritter

Die Agentur kann Leistungen selbst, durch Dritte im eigenen Namen oder im Namen des Kunden erbringen lassen. Die Auswahl erfolgt sorgfältig.

Kosten für Leistungen Dritter, insbesondere Druckereien, Hostinganbieter, Fotografen, Videografen, Sprecher, Models, Influencer, Programmierer, Texter, Lizenzanbieter oder sonstige Dienstleister, werden dem Kunden gesondert verrechnet, sofern sie nicht ausdrücklich im Angebot enthalten sind.

Verpflichtungen gegenüber Dritten, die dem Kunden mitgeteilt wurden, gelten auch nach Vertragsende weiter.

Termine

Liefertermine sind nur bei ausdrücklicher schriftlicher Bestätigung verbindlich.

Verspätungen durch Kundenseite, höhere Gewalt, Krankheit, technische Störungen, Plattformausfälle, Verzögerungen Dritter oder sonstige Umstände außerhalb des Einflussbereichs der Agentur führen zu einer angemessenen Fristverlängerung.

Ein Rücktritt bei Verzug ist nur nach schriftlicher Setzung einer angemessenen Nachfrist von mindestens 14 Tagen möglich.

Schadensersatz wegen Verzuges ist nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz möglich.

Kündigung

Die Agentur kann aus wichtigem Grund fristlos kündigen, insbesondere bei Zahlungsverzug, mangelnder Mitwirkung, Vertrauensverlust, rechtswidrigen oder rufschädigenden Kundenanforderungen, Eröffnung eines Insolvenzverfahrens oder wiederholter Missachtung vereinbarter Abläufe.

Der Kunde kann bei schwerwiegender Pflichtverletzung der Agentur kündigen, wenn diese nicht binnen 14 Tagen nach schriftlicher Aufforderung behoben wird.

Bereits erbrachte Leistungen, begonnene Arbeiten, reservierte Termine, beauftragte Drittkosten und entstandener Aufwand sind im Falle einer Kündigung zu vergüten.

Vergütung

Die Vergütung ergibt sich aus dem Angebot, Vertrag, der Auftragsbestätigung oder der schriftlichen Leistungsbeschreibung.

Alle Preise verstehen sich, sofern nicht anders angegeben, netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.

Fälligkeit: 14 Tage ab Rechnungsdatum, ohne Abzug, sofern auf der Rechnung oder im Angebot keine andere Zahlungsfrist angegeben ist.

Kostenvoranschläge sind unverbindlich. Nicht umgesetzte Leistungen bleiben geistiges Eigentum der Agentur.

Eigentumsvorbehalt und Nutzungsrechte bestehen bis zur vollständigen Bezahlung.

Zahlungsverzug

Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Bestimmungen des österreichischen Rechts, insbesondere des Unternehmensgesetzbuches (UGB), sofern es sich um ein Unternehmergeschäft handelt.

Bei Geschäften zwischen Unternehmern ist die Agentur berechtigt, gesetzliche Verzugszinsen in Höhe von 9,2 Prozentpunkten über dem jeweils geltenden Basiszinssatz zu verrechnen, sofern der Zahlungsverzug vom Kunden zu vertreten ist.

Ist der Zahlungsverzug vom Kunden nicht zu vertreten oder handelt es sich nicht um ein Unternehmergeschäft, gelten die gesetzlichen Verzugszinsen nach den jeweils anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen.

Die Agentur ist berechtigt, eine gesetzliche Betreibungskostenpauschale in Höhe von EUR 40,00 sowie darüber hinausgehende angemessene und notwendige Mahn-, Inkasso- und Rechtsanwaltskosten geltend zu machen.

Die Agentur ist bei Zahlungsverzug berechtigt, laufende Leistungen bis zur vollständigen Begleichung sämtlicher offener Forderungen auszusetzen.

Weitere Verträge oder offene Leistungen können bei Zahlungsverzug zur sofortigen Zahlung fällig gestellt werden.

Die Geltendmachung weiterer Schadenersatzansprüche bleibt ausdrücklich vorbehalten.

Urheberrechte & Lizenzen

Alle Leistungen der Agentur sind urheberrechtlich geschützt, sofern sie die dafür erforderliche Schöpfungshöhe erreichen. Dies gilt insbesondere für Konzepte, Designs, Texte, Fotos, Videos, Grafiken, Layouts, Strategien, Kampagnen und digitale Arbeiten.

Nutzungsrechte entstehen erst nach vollständiger Bezahlung sämtlicher offener Forderungen aus dem jeweiligen Auftrag.

Bis zur vollständigen Bezahlung ist eine Nutzung, Veröffentlichung, Weitergabe, Veränderung oder wirtschaftliche Verwertung der Leistungen nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung der Agentur zulässig.

Weitergabe, Bearbeitung, Veränderung oder Nutzung durch Dritte bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung der Agentur.

Nutzungsrechte können territorial, zeitlich, inhaltlich und medial beschränkt vergeben werden. Ohne ausdrückliche schriftliche Regelung gelten Nutzungsrechte ausschließlich für Österreich und für den vereinbarten Zweck.

Eine Übertragung von Nutzungsrechten auf Dritte ist ohne schriftliche Zustimmung der Agentur unzulässig.

Kennzeichnung und Referenz

Die Agentur darf auf allen Werbemitteln und -maßnahmen als Urheber genannt werden, sofern dies branchenüblich und zumutbar ist.

Die Agentur darf Kundennamen, Logos, Projektergebnisse, Screenshots, Fotos, Videos, Designs und sonstige Arbeitsergebnisse als Referenz verwenden. Dies umfasst digitale und gedruckte Arbeiten sowie Veröffentlichungen auf Webseiten, Social-Media-Kanälen, Präsentationen und Portfolios der Agentur.

Gewährleistung

Mängel sind binnen 8 Tagen ab Übergabe schriftlich und konkret zu melden. Verdeckte Mängel sind binnen 8 Tagen nach Entdeckung schriftlich zu melden.

Nach Ablauf dieser Fristen gilt die Leistung als genehmigt.

Die Agentur hat das Recht auf Nachbesserung. Ist eine Nachbesserung unmöglich oder unzumutbar, kann der Kunde nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen Preisminderung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.

Eine Frist zur Nachbesserung muss mindestens 14 Tage betragen.

Geschmackliche, subjektive oder strategische Abweichungen stellen keinen Mangel dar, sofern die Leistung dem vereinbarten Leistungsumfang entspricht.

Haftung

Die Haftung der Agentur besteht nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz.

Keine Haftung besteht für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden, Folgeschäden, Reputationsschäden, Datenverluste, Plattformänderungen, Rechtsverletzungen durch Kundendaten oder Ansprüche Dritter aufgrund vom Kunden bereitgestellter Inhalte.

Die Agentur haftet nicht für Entscheidungen, Veröffentlichungen, Änderungen oder Handlungen des Kunden, die ohne vorherige Abstimmung mit der Agentur erfolgen.

Schriftform & Salvatorische Klausel

Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Mündliche Nebenabreden sind unwirksam.

Sollte eine Klausel dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung gilt als durch eine wirksame Bestimmung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck möglichst nahekommt.

Rechtswahl & Gerichtsstand

Es gilt österreichisches Recht.

Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, das sachlich zuständige Gericht in Salzburg.

Stand: Juli 2025

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Rechtsbeziehungen zwischen dem Einzelunternehmen ORBICA Creative Studio, Inhaber Yunus Emre Akdag, Fallnhauserhofstraße 10, 5400 Hallein, hello@orbica.at (nachfolgend „Agentur“) und dem Kunden (nachfolgend „Kunde“).

Geschäftsbeziehungen werden ausschließlich auf Grundlage dieser Bedingungen abgeschlossen. Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, die Agentur stimmt diesen ausdrücklich schriftlich zu. Abweichende oder ergänzende Klauseln anderer AGB werden auch dann nicht Vertragsbestandteil, wenn sie bekannt sind. Ein Widerspruch der Agentur in anderer Form ist nicht erforderlich.

Die Leistungen der Agentur erfolgen freibleibend. Verbindlich sind nur schriftlich erteilte Aufträge, Angebote, Auftragsbestätigungen, Verträge oder Änderungswünsche.

Im Konfliktfall zwischen einem Angebot, allgemeinen oder projektspezifischen Dokumenten, einem Agenturvertrag und diesen AGB gilt die vorgenannte Reihenfolge.

Änderungen dieser Bedingungen werden dem Kunden mitgeteilt und gelten als angenommen, sofern kein schriftlicher Widerspruch innerhalb von 14 Tagen erfolgt. Der Kunde wird über die Änderung, deren Inhalte und die Folgen eines Schweigens ausdrücklich informiert. Dies gilt nicht für wesentliche Änderungen der Leistungen oder Entgelte.

Schutz von Konzepten und Ideen

Sobald der Kunde die Agentur zur Entwicklung eines Konzepts auffordert und die Agentur dies aufnimmt, entsteht ein Vertragsverhältnis („Pitching-Vertrag“), das ebenfalls diesen Bedingungen unterliegt.

Der Kunde erkennt an, dass bereits mit der Konzeption kostenaufwändige Vorleistungen durch die Agentur erbracht werden, auch wenn noch keine Zahlungspflicht besteht.

Linguistische und grafische Teile des Konzepts sind bei hinreichender Schöpfungshöhe urheberrechtlich geschützt. Eine Nutzung ohne Zustimmung der Agentur ist unzulässig.

Ideen, die keine Schöpfungshöhe erreichen, sind dennoch geschäftlich verwertbar und Bestandteil der Marketingstrategie. Dazu zählen insbesondere Slogans, Texte, Grafiken, Illustrationen, Werbemittel, Kampagnenideen, Kommunikationsansätze, Markenideen und Social-Media-Konzepte. Eine wirtschaftliche Nutzung außerhalb eines Hauptvertrags ist untersagt.

Wenn der Kunde meint, eine Idee sei bereits vorgelegt worden, muss er dies innerhalb von 14 Tagen nach Präsentation schriftlich belegen. Ansonsten gilt die Idee als neu durch die Agentur erbracht. Bei Nutzung wird eine honorarwürdige Leistung vermutet. Eine Freistellung davon ist durch Zahlung eines angemessenen Entgelts möglich.

Leistungsumfang

Der verbindliche Leistungsumfang ergibt sich aus der schriftlichen Auftragsbestätigung, dem Angebot, dem Vertrag oder einer schriftlichen Leistungsbeschreibung. Spätere Änderungen bedürfen der schriftlichen Zustimmung.

Innerhalb des definierten Rahmens hat die Agentur kreative Freiheit. Gestalterische, strategische und redaktionelle Entscheidungen liegen im fachlichen Ermessen der Agentur, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.

Leistungen, die nicht ausdrücklich im Angebot, Vertrag oder in der schriftlichen Leistungsbeschreibung enthalten sind, gelten als Zusatzleistungen und werden gesondert verrechnet.

Der Kunde hat erbrachte Leistungen, insbesondere Entwürfe, Mockups, Wireframes, Grafiken, Templates, Texte, Fotos, Videos, Layouts, Webseiten oder sonstige Arbeitsergebnisse zeitnah zu prüfen und freizugeben. Verzögerungen auf Kundenseite entbinden die Agentur von Terminverpflichtungen.

Sofern der Kunde innerhalb von 14 Tagen nach Übergabe keine schriftlichen Mängel meldet, gelten die Leistungen als vollständig abgenommen.

Markenidentität & Branding

Die Agentur erbringt Leistungen in den Bereichen Markenstrategie, Markenidentität, Positionierung, Corporate Design, Naming, Rebranding, Kampagnenentwicklung und verwandten Kreativleistungen.

Die Entwicklung von Markenidentitäten, Strategien, Konzepten und Designs basiert auf kreativen und subjektiven Entscheidungen. Ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg, Marktanteil, Umsatzanstieg, Bekanntheitsgrad oder sonstiges Geschäftsergebnis wird nicht geschuldet.

Sämtliche Entwürfe, Konzepte, Strategien, Markenarchitekturen, Slogans, Namensvorschläge, Corporate-Identity-Systeme und Präsentationen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Agentur.

Nicht umgesetzte oder nicht bezahlte Konzepte dürfen vom Kunden weder selbst noch durch Dritte verwendet, weiterentwickelt oder wirtschaftlich genutzt werden.

Web- & Digitaldesign

Die Agentur erstellt Webseiten, Landingpages, Onlineshops, digitale Auftritte und vergleichbare digitale Anwendungen auf Basis der vom Kunden bereitgestellten Informationen.

Der Kunde ist für die rechtliche Prüfung sämtlicher Inhalte selbst verantwortlich, insbesondere hinsichtlich Datenschutz, Impressum, Bildrechten, Produktbeschreibungen, Pflichtinformationen, Wettbewerbsrecht und sonstiger gesetzlicher Anforderungen.

Die Agentur übernimmt keine Haftung für Suchmaschinenrankings, Besucherzahlen, Conversion-Raten, Umsätze, technische Änderungen durch Drittanbieter, Hosting-Ausfälle, Domain-Probleme, Plugin-Fehler, Softwarefehler Dritter oder Änderungen externer Plattformen.

Nach schriftlicher Freigabe oder Veröffentlichung gilt eine Webseite als abgenommen, sofern der Kunde nicht innerhalb von 14 Tagen schriftlich konkrete Mängel meldet.

Spätere Änderungswünsche, zusätzliche Unterseiten, neue Funktionen, technische Erweiterungen, Inhaltsänderungen oder nachträgliche Anpassungen stellen Zusatzleistungen dar und werden gesondert verrechnet.

Hosting-, Domain-, Plugin-, Lizenz-, Wartungs-, Sicherheits- oder Supportkosten sind nur dann Bestandteil der Leistung, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

Grafikdesign

Grafikdesignleistungen umfassen insbesondere Logos, Drucksorten, Werbemittel, Verpackungen, Beschriftungen, Illustrationen, Anzeigen, Social-Media-Grafiken, Eventdesigns und vergleichbare Leistungen.

Sofern nicht anders schriftlich vereinbart, sind maximal zwei Korrekturschleifen pro Projekt enthalten. Weitere Änderungen, zusätzliche Varianten, neue Formate oder nachträgliche Anpassungen gelten als Zusatzleistungen.

Druck-, Produktions-, Material-, Versand-, Montage- oder Fremdkosten sind nicht Bestandteil des Designhonorars und werden gesondert verrechnet.

Für Druckfehler, Farbabweichungen, Materialabweichungen oder Produktionsmängel von Drittanbietern haftet die Agentur nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz.

Vom Kunden freigegebene Druckdaten gelten als verbindlich. Nach Freigabe trägt der Kunde die Verantwortung für Inhalte, Schreibfehler, Daten, Formate und Druckfreigaben.

Social Media Management

Die Agentur erbringt Social-Media-Leistungen projektbezogen, etwa für Veranstaltungen, Kampagnen oder einzelne Aktionen, oder im Rahmen einer laufenden monatlichen Betreuung.

Sofern keine abweichende schriftliche Vereinbarung besteht, entscheidet die Agentur nach eigenem fachlichen Ermessen über Veröffentlichungsfrequenz, Veröffentlichungszeitpunkte, Content-Arten, Kommunikationsstrategie, Kampagnenstruktur, Werbemaßnahmen, Kooperationen und Collab-Posts.

Die Agentur schuldet kein bestimmtes wirtschaftliches Ergebnis. Insbesondere werden keine Reichweiten, Followerzahlen, Interaktionen, Anfragen, Verkäufe, Umsätze oder sonstige wirtschaftliche Erfolge garantiert.

Der Kunde erkennt ausdrücklich an, dass Social-Media-Marketing langfristige Maßnahmen erfordert und Ergebnisse häufig erst nach mehreren Monaten sichtbar werden. Ein ausbleibender oder verzögerter Erfolg stellt keinen Mangel der Leistung dar.

Änderungen von Algorithmen, Plattformregeln, technischen Funktionen, Reichweitenmechanismen oder Werberichtlinien liegen außerhalb des Einflussbereiches der Agentur.

Die Agentur weist ausdrücklich auf die AGB und Richtlinien von Social-Media-Plattformen hin. Inhalte können durch Plattformen eingeschränkt, gelöscht, abgelehnt oder in ihrer Reichweite reduziert werden. Die Agentur haftet nicht für solche Maßnahmen.

Die Agentur ist berechtigt, Inhalte selbst zu produzieren oder Inhalte Dritter strategisch einzusetzen. Dies umfasst insbesondere Collab-Posts, Kooperationen, Influencer-Marketing, User-Generated-Content sowie vom Kunden bereitgestellte Inhalte.

Die Agentur ist nicht verpflichtet, sämtliche Inhalte selbst zu erstellen oder ausschließlich selbst produzierte Inhalte zu veröffentlichen.

Vom Kunden bereitgestellte Fotos, Videos, Texte oder sonstige Inhalte können durch die Agentur geprüft, bearbeitet, gekürzt, angepasst, strategisch eingeordnet oder aus sachlichen bzw. strategischen Gründen nicht veröffentlicht werden.

Der Kunde verpflichtet sich, während einer laufenden Betreuung wesentliche Veröffentlichungen, Kampagnen, Gewinnspiele, Werbeanzeigen, strategische Änderungen oder öffentliche Reaktionen vorab mit der Agentur abzustimmen.

Eigenständige Aktivitäten des Kunden auf betreuten Social-Media-Kanälen, insbesondere Postings, Storys, Reels, Kommentare, Likes, Nachrichten, Änderungen an Profilinformationen, Löschungen oder sonstige Eingriffe, können die vereinbarte Strategie beeinträchtigen. Für daraus entstehende Auswirkungen, Leistungseinbußen, Zielabweichungen oder Reputationsschäden übernimmt die Agentur keine Haftung.

Der Kunde kann Zugang zu den eigenen Social-Media-Kanälen behalten. Dieser Zugang berechtigt jedoch nicht dazu, ohne Abstimmung in laufende Strategien, Kampagnen oder Veröffentlichungspläne einzugreifen, sofern eine laufende Betreuung durch die Agentur besteht.

Bei laufenden monatlichen Betreuungsverträgen erfolgt die Verrechnung monatlich im Voraus, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.

Kündigungen beenden den laufenden Abrechnungsmonat nicht. Die Agentur ist berechtigt, die vereinbarten Leistungen bis zum Ende des laufenden Monats weiter zu erbringen und vollständig zu verrechnen.

Eine teilweise Inanspruchnahme oder ein Verzicht des Kunden auf einzelne Leistungen führt nicht zu einer Reduktion der vereinbarten Vergütung.

Übliche Social-Media-Grafiken, Story-Vorlagen und Content-Designs für die laufende Betreuung sind im jeweiligen Betreuungspaket enthalten.

Grafikdesignleistungen außerhalb der laufenden Social-Media-Betreuung, insbesondere Logos, Corporate Design, Drucksorten, Beschriftungen, Event-Brandings, Verpackungsdesigns, Speisekarten, Plakate, Flyer oder vergleichbare Leistungen, werden gesondert verrechnet.

Foto- & Videografie

Die Agentur erbringt Leistungen in den Bereichen Fotografie, Videografie, Content-Produktion, Schnitt, Farbkorrektur, Retusche, Audio-Bearbeitung und verwandten Produktionsleistungen.

Die Agentur ist bei der kreativen Umsetzung von Foto- und Videoaufnahmen frei, sofern nicht ausdrücklich schriftlich ein bestimmter Stil, Ablauf oder Umfang vereinbart wurde.

Der Kunde hat erforderliche Freigaben rechtzeitig zu erteilen, vereinbarte Termine einzuhalten und notwendige Personen, Produkte, Locations, Zugänge oder Informationen bereitzustellen.

Witterungsbedingungen, Lichtverhältnisse, technische Umstände, Verfügbarkeit von Personen, Locations, Produkten oder Genehmigungen können Einfluss auf das Ergebnis nehmen. Daraus resultierende Abweichungen stellen keinen Mangel dar, sofern die Agentur diese nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht hat.

Die Auswahl der final bearbeiteten Fotos, Videos, Sequenzen, Schnitte und Motive liegt im fachlichen Ermessen der Agentur, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.

Rohmaterialien, nicht ausgewählte Fotos, ungeschnittene Videos, RAW-Dateien oder sonstige Produktionsdaten sind nicht Bestandteil der vereinbarten Leistung.

Projektdateien, Rohdaten & Quelldateien

Offene Arbeitsdateien, Projektdateien, Quelldateien, RAW-Dateien, Adobe Illustrator-, Photoshop-, InDesign-, Lightroom-, Premiere-Projekte, After-Effects-Projekte, CapCut-Projekte sowie vergleichbare Produktionsdaten sind nicht Bestandteil der vereinbarten Leistung.

Diese verbleiben ausschließlich im Eigentum der Agentur.

Eine Herausgabe erfolgt nur bei ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung und gegen gesonderte Vergütung.

Die Übergabe finaler Dateien bedeutet nicht die Übergabe offener Projektdateien oder uneingeschränkter Bearbeitungsrechte.

Mitwirkungspflichten des Kunden

Der Kunde stellt alle zur Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Inhalte, Zugänge, Zugangsdaten, Materialien, Freigaben und Entscheidungen rechtzeitig und vollständig zur Verfügung.

Mehraufwand durch fehlerhafte, unvollständige, verspätete oder ungeeignete Daten trägt der Kunde.

Der Kunde garantiert, dass bereitgestellte Materialien frei von Rechten Dritter sind oder die erforderlichen Nutzungsrechte vorliegen. Der Kunde stellt die Agentur von allen Ansprüchen Dritter frei, die aus vom Kunden bereitgestellten Inhalten entstehen.

Verzögerungen, die durch verspätete Mitwirkung des Kunden entstehen, verlängern vereinbarte Fristen angemessen.

Leistungen Dritter

Die Agentur kann Leistungen selbst, durch Dritte im eigenen Namen oder im Namen des Kunden erbringen lassen. Die Auswahl erfolgt sorgfältig.

Kosten für Leistungen Dritter, insbesondere Druckereien, Hostinganbieter, Fotografen, Videografen, Sprecher, Models, Influencer, Programmierer, Texter, Lizenzanbieter oder sonstige Dienstleister, werden dem Kunden gesondert verrechnet, sofern sie nicht ausdrücklich im Angebot enthalten sind.

Verpflichtungen gegenüber Dritten, die dem Kunden mitgeteilt wurden, gelten auch nach Vertragsende weiter.

Termine

Liefertermine sind nur bei ausdrücklicher schriftlicher Bestätigung verbindlich.

Verspätungen durch Kundenseite, höhere Gewalt, Krankheit, technische Störungen, Plattformausfälle, Verzögerungen Dritter oder sonstige Umstände außerhalb des Einflussbereichs der Agentur führen zu einer angemessenen Fristverlängerung.

Ein Rücktritt bei Verzug ist nur nach schriftlicher Setzung einer angemessenen Nachfrist von mindestens 14 Tagen möglich.

Schadensersatz wegen Verzuges ist nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz möglich.

Kündigung

Die Agentur kann aus wichtigem Grund fristlos kündigen, insbesondere bei Zahlungsverzug, mangelnder Mitwirkung, Vertrauensverlust, rechtswidrigen oder rufschädigenden Kundenanforderungen, Eröffnung eines Insolvenzverfahrens oder wiederholter Missachtung vereinbarter Abläufe.

Der Kunde kann bei schwerwiegender Pflichtverletzung der Agentur kündigen, wenn diese nicht binnen 14 Tagen nach schriftlicher Aufforderung behoben wird.

Bereits erbrachte Leistungen, begonnene Arbeiten, reservierte Termine, beauftragte Drittkosten und entstandener Aufwand sind im Falle einer Kündigung zu vergüten.

Vergütung

Die Vergütung ergibt sich aus dem Angebot, Vertrag, der Auftragsbestätigung oder der schriftlichen Leistungsbeschreibung.

Alle Preise verstehen sich, sofern nicht anders angegeben, netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.

Fälligkeit: 14 Tage ab Rechnungsdatum, ohne Abzug, sofern auf der Rechnung oder im Angebot keine andere Zahlungsfrist angegeben ist.

Kostenvoranschläge sind unverbindlich. Nicht umgesetzte Leistungen bleiben geistiges Eigentum der Agentur.

Eigentumsvorbehalt und Nutzungsrechte bestehen bis zur vollständigen Bezahlung.

Zahlungsverzug

Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Bestimmungen des österreichischen Rechts, insbesondere des Unternehmensgesetzbuches (UGB), sofern es sich um ein Unternehmergeschäft handelt.

Bei Geschäften zwischen Unternehmern ist die Agentur berechtigt, gesetzliche Verzugszinsen in Höhe von 9,2 Prozentpunkten über dem jeweils geltenden Basiszinssatz zu verrechnen, sofern der Zahlungsverzug vom Kunden zu vertreten ist.

Ist der Zahlungsverzug vom Kunden nicht zu vertreten oder handelt es sich nicht um ein Unternehmergeschäft, gelten die gesetzlichen Verzugszinsen nach den jeweils anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen.

Die Agentur ist berechtigt, eine gesetzliche Betreibungskostenpauschale in Höhe von EUR 40,00 sowie darüber hinausgehende angemessene und notwendige Mahn-, Inkasso- und Rechtsanwaltskosten geltend zu machen.

Die Agentur ist bei Zahlungsverzug berechtigt, laufende Leistungen bis zur vollständigen Begleichung sämtlicher offener Forderungen auszusetzen.

Weitere Verträge oder offene Leistungen können bei Zahlungsverzug zur sofortigen Zahlung fällig gestellt werden.

Die Geltendmachung weiterer Schadenersatzansprüche bleibt ausdrücklich vorbehalten.

Urheberrechte & Lizenzen

Alle Leistungen der Agentur sind urheberrechtlich geschützt, sofern sie die dafür erforderliche Schöpfungshöhe erreichen. Dies gilt insbesondere für Konzepte, Designs, Texte, Fotos, Videos, Grafiken, Layouts, Strategien, Kampagnen und digitale Arbeiten.

Nutzungsrechte entstehen erst nach vollständiger Bezahlung sämtlicher offener Forderungen aus dem jeweiligen Auftrag.

Bis zur vollständigen Bezahlung ist eine Nutzung, Veröffentlichung, Weitergabe, Veränderung oder wirtschaftliche Verwertung der Leistungen nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung der Agentur zulässig.

Weitergabe, Bearbeitung, Veränderung oder Nutzung durch Dritte bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung der Agentur.

Nutzungsrechte können territorial, zeitlich, inhaltlich und medial beschränkt vergeben werden. Ohne ausdrückliche schriftliche Regelung gelten Nutzungsrechte ausschließlich für Österreich und für den vereinbarten Zweck.

Eine Übertragung von Nutzungsrechten auf Dritte ist ohne schriftliche Zustimmung der Agentur unzulässig.

Kennzeichnung und Referenz

Die Agentur darf auf allen Werbemitteln und -maßnahmen als Urheber genannt werden, sofern dies branchenüblich und zumutbar ist.

Die Agentur darf Kundennamen, Logos, Projektergebnisse, Screenshots, Fotos, Videos, Designs und sonstige Arbeitsergebnisse als Referenz verwenden. Dies umfasst digitale und gedruckte Arbeiten sowie Veröffentlichungen auf Webseiten, Social-Media-Kanälen, Präsentationen und Portfolios der Agentur.

Gewährleistung

Mängel sind binnen 8 Tagen ab Übergabe schriftlich und konkret zu melden. Verdeckte Mängel sind binnen 8 Tagen nach Entdeckung schriftlich zu melden.

Nach Ablauf dieser Fristen gilt die Leistung als genehmigt.

Die Agentur hat das Recht auf Nachbesserung. Ist eine Nachbesserung unmöglich oder unzumutbar, kann der Kunde nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen Preisminderung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.

Eine Frist zur Nachbesserung muss mindestens 14 Tage betragen.

Geschmackliche, subjektive oder strategische Abweichungen stellen keinen Mangel dar, sofern die Leistung dem vereinbarten Leistungsumfang entspricht.

Haftung

Die Haftung der Agentur besteht nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz.

Keine Haftung besteht für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden, Folgeschäden, Reputationsschäden, Datenverluste, Plattformänderungen, Rechtsverletzungen durch Kundendaten oder Ansprüche Dritter aufgrund vom Kunden bereitgestellter Inhalte.

Die Agentur haftet nicht für Entscheidungen, Veröffentlichungen, Änderungen oder Handlungen des Kunden, die ohne vorherige Abstimmung mit der Agentur erfolgen.

Schriftform & Salvatorische Klausel

Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Mündliche Nebenabreden sind unwirksam.

Sollte eine Klausel dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung gilt als durch eine wirksame Bestimmung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck möglichst nahekommt.

Rechtswahl & Gerichtsstand

Es gilt österreichisches Recht.

Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, das sachlich zuständige Gericht in Salzburg.

Stand: Juli 2025