Die © Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Rechtsbeziehungen zwischen dem Einzelunternehmen Orbica Creative Studio, Inhaber Yunus Emre Akdag, Fallnhauserhofstraße 10, 5400 Hallein, hello@orbica.at (nachfolgend "Agentur") und dem Kunden (nachfolgend "Kunde").
Geschäftsbeziehungen werden ausschließlich auf Grundlage dieser Bedingungen abgeschlossen. Die Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, die Agentur stimmt diesen ausdrücklich schriftlich zu. Abweichende oder ergänzende Klauseln anderer AGB werden auch dann nicht Vertragsbestandteil, wenn sie bekannt sind. Ein Widerspruch der Agentur in anderer Form ist nicht erforderlich.
Die Leistungen der Agentur erfolgen freibleibend. Verbindlich sind nur schriftlich erteilte Aufträge oder Änderungswünsche.
Im Konfliktfall zwischen einem Angebot, allgemeinen oder projektspezifischen Dokumenten, dem Agenturvertrag oder diesen AGB gilt die oben genannte Reihenfolge.
Änderungen dieser Bedingungen werden dem Kunden mitgeteilt und gelten als angenommen, sofern kein schriftlicher Widerspruch innerhalb von 14 Tagen erfolgt. Der Kunde wird über die Änderung, deren Inhalte und die Folgen eines Schweigens ausdrücklich informiert. Dies gilt nicht für wesentliche Änderungen der Leistungen oder Entgelte.
Schutz von Konzepten und Ideen
Sobald der Kunde die Agentur zur Entwicklung eines Konzepts auffordert und die Agentur dies aufnimmt, entsteht ein Vertragsverhältnis ("Pitching-Vertrag"), das ebenfalls diesen Bedingungen unterliegt.
Der Kunde erkennt an, dass bereits mit der Konzeption kostenaufwändige Vorleistungen durch die Agentur erbracht werden, auch wenn noch keine Zahlungspflicht besteht.
Linguistische und grafische Teile des Konzepts sind bei hinreichender Schöpfungshöhe urheberrechtlich geschützt. Eine Nutzung ohne Zustimmung der Agentur ist unzulässig.
Ideen, die keine Schöpfungshöhe erreichen, sind dennoch geschäftlich verwertbar und Bestandteil der Marketingstrategie. Dazu zählen u.a. Slogans, Texte, Grafiken, Illustrationen oder Werbemittel. Eine wirtschaftliche Nutzung außerhalb eines Hauptvertrags ist untersagt.
Wenn der Kunde meint, eine Idee sei bereits vorgelegt worden, muss er dies innerhalb von 14 Tagen nach Präsentation schriftlich belegen.
Ansonsten gilt die Idee als neu durch die Agentur erbracht. Bei Nutzung wird eine honorarwürdige Leistung vermutet. Eine Freistellung davon ist durch Zahlung eines angemessenen Entgelts möglich.
Leistungsumfang
Verbindlicher Leistungsumfang ergibt sich aus der schriftlichen Auftragsbestätigung oder dem Vertrag. Spätere Änderungen bedürfen schriftlicher Zustimmung. Innerhalb des definierten Rahmens hat die Agentur kreative Freiheit.
Kunde hat erbrachte Leistungen (Entwürfe, Mockups, Wireframes, Grafiken, Templates etc.) zeitnah zu prüfen und freizugeben. Verzögerungen auf Kundenseite entbinden die Agentur von Terminverpflichtungen.
Mitwirkungspflichten des Kunden
Kunde stellt alle zur Leistungserbringung erforderlichen Informationen rechtzeitig und vollständig zur Verfügung. Mehraufwand durch fehlerhafte, unvollständige oder verspätete Daten trägt der Kunde.
Der Kunde garantiert, dass bereitgestellte Materialien frei von Rechten Dritter sind, und stellt die Agentur von allen Ansprüchen Dritter frei.
Leistungen Dritter
Die Agentur kann Leistungen selbst, durch Dritte im eigenen Namen oder im Namen des Kunden erbringen lassen. Auswahl erfolgt sorgfältig.
Verpflichtungen gegenüber Dritten, die dem Kunden mitgeteilt wurden, gelten auch nach Vertragsende weiter.
Termine
Liefertermine sind nur bei ausdrücklicher schriftlicher Bestätigung verbindlich. Verspätung durch Kundenseite oder höhere Gewalt führt zu Fristverlängerung.
Rücktritt bei Verzug ist nur nach schriftlicher Nachfrist (14 Tage) möglich. Schadensersatz ist nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz möglich.
Kündigung
Die Agentur kann aus wichtigem Grund fristlos kündigen, z.B. bei Zahlungsverzug, mangelnder Mitwirkung oder Eröffnung eines Insolvenzverfahrens.
Der Kunde kann bei schwerwiegender Pflichtverletzung der Agentur kündigen, wenn diese nicht binnen 14 Tagen behoben wird.
Vergütung Fälligkeit: 14 Tage ab Rechnungsdatum, ohne Abzug. Eigentumsvorbehalt bis zur vollständigen Bezahlung.
Kostenvoranschläge sind unverbindlich. Nicht umgesetzte Leistungen bleiben geistiges Eigentum der Agentur.
Zahlungsverzug berechtigt die Agentur zu Verzugszinsen und Mahnspesen. Weitere Verträge können zur sofortigen Zahlung fällig gestellt werden.
Urheberrechte & Lizenzen Alle Leistungen sind urheberrechtlich geschützt. Nutzungsrechte entstehen erst nach vollständiger Bezahlung. Weitergabe oder Veränderung bedarf ausdrücklicher Zustimmung.
Nutzungsrechte können territorial und zeitlich beschränkt vergeben werden. Ohne ausdrückliche Regelung gelten sie nur für Österreich.
Kennzeichnung und Referenz Die Agentur darf auf allen Werbemitteln und -maßnahmen als Urheber genannt werden und Kundennamen und -logos als Referenz verwenden. Dies umfasst auch digitale und gedruckte Arbeiten sowie Veröffentlichungen in sozialen Netzwerken.
Gewährleistung Mängel sind binnen 8 Tagen schriftlich zu melden. Verdeckte Mängel binnen 8 Tagen nach Entdeckung. Nach Fristablauf gilt Leistung als genehmigt.
Die Agentur hat Recht auf Nachbesserung. Ist diese unzumutbar, kann Kunde mindern oder vom Vertrag zurücktreten. Frist: mind. 14 Tage.
Haftung Haftung besteht nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Keine Haftung für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden oder Rechtsverletzungen Dritter durch Kundendaten.
Social Media Marketing Die Agentur weist ausdrücklich auf die AGBs von Social-Media-Plattformen hin. Inhalte können ohne Vorwarnung gelöscht werden. Die Agentur haftet nicht für solche Löschungen.
Schriftform & Salvatorische Klausel Änderungen bedürfen der Schriftform. Mündliche Nebenabreden sind unwirksam. Sollte eine Klausel ungültig sein, bleibt der Restvertrag gültig.
Rechtswahl & Gerichtsstand Es gilt österreichisches Recht. Gerichtsstand: sachlich zuständiges Gericht in Salzburg.
Stand: Juli 2025